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   VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20   

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VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20 (https://dejure.org/2021,14481)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12.05.2021 - 3 L 628/20 (https://dejure.org/2021,14481)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 3 L 628/20 (https://dejure.org/2021,14481)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Ausgangspunkt ist insoweit die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach - auch nach dem seit dem 1. Januar 2016 geltenden, geänderten Ausweisungsrecht - Ausweisungen auf generalpräventive Gründe gestützt werden können (BVerwG, Urteil vom 09. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, juris Rn. 16 ff.).

    Die in dieser Vorschrift angesprochene Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Aufenthalt des Ausländers kann vielmehr auch darauf beruhen, dass im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer nicht wirksam davon abgehalten würden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, Urteil vom 09. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, juris Rn. 17).

    Die obere Grenze orientiert sich hingegen regelmäßig an der absoluten Verjährungsfrist des § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB, die regelmäßig das Doppelte der einfachen Verjährungsfrist beträgt (BVerwG, Urteil vom 09. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, juris Rn. 18 f.).

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausweisung eines Syrers als rechtmäßig beurteilt, auch wenn dieser - wie der Antragsteller im vorliegenden Fall - wegen eines bestandskräftig festgestellten Abschiebungsverbotes nicht abgeschoben werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, juris Rn. 28).

    Denn schon der (mit einer Ausweisung verbundenen) Titelerteilungssperre nach § 11 Abs. 1 AufenthG, die auch einem Erfolg der Klage des Antragstellers VG 3 K 1694/20 auf Erteilung eines Aufenthaltstitels entgegenstehen könnte, ist eine - die Ausweisung rechtfertigende - generalpräventive Wirkung beizumessen (BVerwG, Urteil vom 09. Mai 2019 - 1 C 21/18 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Zwar ist es regelmäßig das Ziel einer Ausweisung, einem Ausländer zu gebieten, das Land zu verlassen und ihm zu verbieten, es erneut zu betreten (BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28/97 -, juris Rn. 11).

    Vor dem Hintergrund dieser weiteren Wirkungen ist die Ausweisung eines Ausländers nicht nur gerechtfertigt, wenn damit ein ihm erteilter Aufenthaltstitel zum Erlöschen gebracht und seine Ausreisepflicht begründet werden soll (so auch BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28/97 -, juris Rn. 11).

    Die Ausweisung steht damit schon unter spezialpräventiven Gesichtspunkten im Einklang mit dem typischen Ziel von Ausweisungen (vgl. zu diesem Ziel BVerwG, Urteil vom 31. März 1998 - 1 C 28/97 -, juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20

    Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Ausgangspunkt der Prüfung ist insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass mit einer behördlichen Befristungsentscheidung zugleich mit konstitutiver Wirkung ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 AufenthG angeordnet wird (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2020 - OVG 3 B 3/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse, den Ausländer eine gewisse Zeit vom Bundesgebiet fernzuhalten und dem privaten Interesse des Ausländers an einer baldigen Wiedereinreise und einem erneuten Aufenthalt in Deutschland, die im Rahmen der Entscheidung über die Befristung sonst immer vorzunehmen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 -, juris Rn. 18 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Juli 2020 - OVG 3 B 3/20 -, juris Rn. 26 ff.), ist der Behörde in diesem Fall verwehrt, da sie bereits vom Gesetzgeber - und zwar im Regelfall zulasten des Ausländers - vorgenommen worden ist.

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Eine Ausweisung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn mit ihr aufgrund der damit verbundenen vielfältigen aufenthaltsrechtlichen Wirkungen, wie sie oben dargestellt wurden, einer weiteren Verfestigung des Aufenthalts des auszuweisenden Ausländers entgegengewirkt oder Aufenthaltsbeschränkungen ausgelöst werden sollen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 21. April 2010 - 11 S 200/10 -, juris Rn. 60 und VGH München, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris Rn. 41 und 42).

    Denn die Herbeiführung der oben aufgezählten Rechtswirkungen der Ausweisung gegenüber dem Antragsteller ist auch geeignet, anderen Ausländern, die Abschiebungsschutz besitzen, deutlich vor Augen zu führen, dass die Begehung von vergleichbar schweren Straftaten auch dann aufenthaltsrechtlich zu gravierenden Nachteilen führt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet tatsächlich nicht beendet werden kann (VGH München, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris Rn. 42).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse, den Ausländer eine gewisse Zeit vom Bundesgebiet fernzuhalten und dem privaten Interesse des Ausländers an einer baldigen Wiedereinreise und einem erneuten Aufenthalt in Deutschland, die im Rahmen der Entscheidung über die Befristung sonst immer vorzunehmen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 -, juris Rn. 18 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Juli 2020 - OVG 3 B 3/20 -, juris Rn. 26 ff.), ist der Behörde in diesem Fall verwehrt, da sie bereits vom Gesetzgeber - und zwar im Regelfall zulasten des Ausländers - vorgenommen worden ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17

    Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Mithin erweisen sich die mit der Ausweisung verbundenen Eingriffe in Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK als gerechtfertigt im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 05. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris Rn. 62).
  • OVG Saarland, 26.11.2019 - 1 A 3/18

    Übernahme eines Hochschullehrers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Der Schutz der Allgemeinheit vor Terroranschlägen gehört zu den wichtigsten öffentlichen Aufgaben und kann auch sehr weitreichende Eingriffe in die Rechte Einzelner rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 06. Februar 2019 - 1 A 3/18 -, juris Rn. 89 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Eine Ausweisung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn mit ihr aufgrund der damit verbundenen vielfältigen aufenthaltsrechtlichen Wirkungen, wie sie oben dargestellt wurden, einer weiteren Verfestigung des Aufenthalts des auszuweisenden Ausländers entgegengewirkt oder Aufenthaltsbeschränkungen ausgelöst werden sollen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 21. April 2010 - 11 S 200/10 -, juris Rn. 60 und VGH München, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris Rn. 41 und 42).
  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Anders gesagt ist die Ausweisung des Antragstellers trotz dem Abschiebungsverbot und der bereits zuvor bestehenden Ausreisepflicht auch deshalb gerechtfertigt, weil sie einen hinreichenden Abschreckungseffekt gegenüber anderen Ausländern haben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1995 - 1 B 55/95 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 2 S 47.20

    Duldung; Nebenbestimmung; auflösende Bedingung; Bekanntgabe des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 12.05.2021 - 3 L 628/20
    Für Maßnahmen, die nicht der Vollstreckung eines Verwaltungsaktes, sondern der Vollstreckung einer solchen gesetzlichen Pflicht dienen, gilt das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) nicht, weshalb auch die Suspendierung der aufschiebenden Wirkung durch § 16 VwVGBbg vorliegend nicht greift (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - OVG 2 S 47/20 -, juris Rn. 7).
  • VG Freiburg, 21.10.2020 - 7 K 2047/20

    Ausweisung eines Ausländers rechtmäßig, weil er ein schwerwiegendes

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • OVG Bremen, 26.02.2024 - 2 LA 68/23

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

    Die Vorschrift sieht ein intendiertes Ermessen vor ("soll"), das die Behörde bei ihrer Befristungsentscheidung für den Regelfall an die gesetzliche vorgesehene Rechtsfolge bindet (VG Frankfurt O., Beschl. v. 12.05.2021 - 3 L 628/20, juris Rn. 84; VG Würzburg, Urt. v. 26.07.2021 - W 7 K 20.612, juris Rn. 76, juris; VG Berlin, Urt. v. 25.08.2022 - 13 K 41.19, juris Rn. 80; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.01.2023 - 8 K 702/21, juris Rn. 133; Maor, in: BeckOK MigR, 39.
  • VG Karlsruhe, 17.01.2023 - 8 K 702/21

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland mit Abschiebungsandrohung und

    Die in der Rechtsfolge ("soll") als eingeschränkte Ermessensentscheidung gefasste Vorschrift des § 11 Abs. 5a AufenthG erlaubt und verlangt die Berücksichtigung atypischer Umstände im Einzelfall, die zu einer kürzeren oder längeren Befristung führen können (vgl. Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl., AufenthG, § 11 Rn. 69; VG Berlin, Urteil vom 25.8.2022 - 13 K 41.19 - juris Rn. 80; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 12.5.2021 - 3 L 628/20 - juris Rn. 84).
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